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Kleingedrucktes:
Teilnehmerbeitrag:
Für die Teilnahme am Unterricht zahlen Sie einen Schuljahresbeitrag,
der in 12 monatliche Raten aufgeteilt ist . Den monatlichen
Beitrag für die jeweiligen Unterrichtsformen finden Sie in
den Tabellen unten. Weitere Informationen zur Beitragszahlung
finden Sie in den Vertragsbedingungen. Unsere Beiträge für
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (ohne eigenes Einkommen
bis max. 26 Jahre) richten sich nach dem Wohnsitz. Da die
Fördermittel der Landeshauptstadt Schwerin nur für die Kinder
und Jugendlichen aus Schwerin eingesetzt werden dürfen, müssen
Kinder aus den Umlandgemeinden in den meisten Fächern 10 %
höhere Beiträge zahlen.
Sonstige Kosten:
Neuanmeldung:
einmalig 3 Euro pro neuen Schüler
bei Überweisung der Rate:
monatlich 2,50 Euro je Zahlungspflichtiger
Mahngebühren:
1. Mahnung 3 Euro, 2. Mahnung 5 Euro
Ermäßigung gibt es für:
mehrere Kinder einer Familie: 20 % für das 2. Kind, 30
% für das 3. Kind, 40 % ab dem 4. Kind Die höchste Ermäßigung
wird auf den Schüler mit dem geringsten Beitrag angerechnet.
in Abhängigkeit vom Familieneinkommen 15-40 %
Bitte formlosen schriftlichen Antrag stellen unter Angabe
der Familiengröße und des Familiennettoeinkommens mit entsprechendem
Nachweis. Die Schulleitung entscheidet über die Höhe der Ermäßigung,
es besteht kein Rechtsanspruch.
Wir suchen im Einzelfall gern gemeinsam nach einer Lösung,
bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Geschäftsführung.
Infos zu besonderen Unterrichtsformen (Studienvorbereitung,
14tägiger Unterricht, Kombinationsunterricht usw.) erhalten
Sie bei den Lehrern oder im Büro.
Der Teilnehmerbeitrag erhöht sich ab 2009 jährlich zum 1.9.
um 1 %. Die hier angegebenen Beiträge gelten vom 1.2.2009
bis zum 31.8.2010.
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